Die Frage nach der barrierefreien Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude kann
nur für die von der Stadtverwaltung Koblenz genutzen Gebäude beantwortet
werden. Information über Gebäude von Bundes- und Landesbehörden, u.a.,
liegen nicht vor.
Die städtisch genutzen Gebäude sind weitestgehend nicht uneingeschränkt
barrierefrei nutzbar. Es ist jedoch dafür gesorgt, dass entweder eine
uneingeschränkte rollstuhlgerechte Nutzbarkeit mit Hilfe vorhanden ist bzw.
zumindest eine in Teilen des Gebäudes rollstuhlgerechte Nutzbarkeit mit
Hilfe gewährleistet ist. Hier gilt grundsätzlich, je höher das
Gebäudealter, desto verminderter die uneingeschränkte Nutzbarkeit.
Ein Touristenführer für gehandicapte Menschen existiert (Herausgeber:
Koblenz-Touristik), zudem werden spezielle Stadtführungen für
blinde/sehschwache, hörgeschädigte oder mobilitätseingeschränkte Gäste
angeboten.
Von 26 ausgewiesenen touristischen Sehenswürdigkeiten sind fünfzehn für
Rollstuhlfahrer als voll zugänglich beschrieben, vier als zugänglich mit
Hilfe und sieben als weniger bis nicht geeignet.
Sieben Hotels, ein Gästehaus, eine Sportschule und eine Jugendherberge
werden als barrierefreie touristische Unterkünfte geführt.
Auf koblenz.de sind speziellen Angaben zur Barrierefreiheit von
Sehenswürdigkeiten und Unterkünften bislang nicht verzeichnet, mit der noch
für 2007 geplanten Neuauflage des barrierefreien Reiseführers wird dessen
Inhalt auch auf koblenz.de veröffentlicht. Informationen für Menschen mit
Behinderung haben auf koblenz.de derzeit eher lokalen Charakter
(Hilfseinrichtungen, Ansprechpartner, etc).
Die Seiten von koblenz.de werden seit 2003 auch in einer barrierefreien
Version angeboten, welche zusammen mit dem Blinden- und
Sehbehindertenverein Koblenz und Umgebung e.V. entwickelt wurde.