![]() |
||
|
Behinderung ist jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.' Behindertenbegriff Auf der Grundlage von Überlegungen des englischen Arztes P. Wood führte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1980 ein dreistufiges Konzept für den Umgang mit dem Begriff Behinderung ein, das laufend weiterentwickelt wurde und wird. Diese WHO-Sprachregelung (ICIDH) war damals schon durchaus sehr hilfreich, doch orientierte sich die internationale Klassifikation seinerzeit auf Begriffe wie Impairment (Schädigung), Disability (Fähigkeitsstörung) und Handicap (Beeinträchtigung), die alle drei negativ belegt sind. Zur Erinnerung sei gesagt, dass die Anfangsbuchstaben dieser drei englischen Begriffe zusammen mit dem vorangestellten IC von International Classification die üblicherweise verwendete Bezeichnung für die WHO-Definition ICIDH bilden. ICIDH-2, obwohl bisher noch immer mit den gleichen Initialen wie ICIDH-1, was sich sicher ändern muss, wird deutsch in seiner Beta-2-Version vom Juni 1999 heute schon "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" genannt. Diese Funktionsfähigkeit nun ist in der neuesten Fassung von ICIDH-2 in drei Dimensionen dargestellt, die im Unterschied zu früher durchaus überlappen können und wertneutral benannt sind: 1. Körperfunktionen und -strukturen 2. Aktivitäten 3. Teilhabe an den Lebensbereichen. Mit Hilfe dieser Begriffe und Leitlinien wird nun also geprüft, inwieweit eine Person überhaupt und, wenn ja, in welchem Maße beeinträchtigt ist. Dabei erscheint sehr wesentlich, das gegebene Instrument möglichst objektiv anzuwenden. Eine Annäherung der bislang noch recht unterschiedlichen Definitionen von Behinderung und Rehabilitation in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten sollte in der ICIDH-2 eine hoffnungsvolle Basis haben. Unterschiedliche Auffassungen stehen nämlich jeglicher Vergleichbarkeit als Voraussetzung für die Verallgemeinerungsfähigkeit wissenschaftlicher Untersuchungen zum Behindertenbegriff entgegen. Wenn beispielsweise Behindertenzahlen bei weltweit durchgeführten Untersuchungen zwischen den einzelnen Ländern stark differieren, kann der Grund dafür ganz einfach in der abweichenden Beantwortung der Frage, wer als behindert angesehen wird, bestehen. Auch der von vielen behinderten Menschen seit langem gewünschte grenzüberschreitend anerkannte Behindertenausweis scheitert selbst in der EU neben der fehlenden Harmonisierung der mit diesem Dokument zu erlangenden Vergünstigungen ebenfalls an unterschiedlichen Meinungen über den Behindertenbegriff. Im bundesdeutschen Recht definiert bisher § 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz den Behindertenbegriff: "Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich." Ausführliche Informationen zur ICIDH-2 findet man im Internet unter: www.ifrr.vdr.de Die Gesellschaft kann behindernd wirken … Was ist Behinderung? Nur zu oft wird sie allein als das Problem einer Einzelperson gesehen, das bewirkt, daß der Betreffende bestimmte Dinge nicht tun kann. Das "Problem " liegt jedoch häufig bei uns allen, also bei der Gesellschaft, in der wir leben. Als Gesellschaft haben wir das allgemeine Problem, daß wir den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten unterschiedlicher Menschen zu wenig Rechnung tragen. Wir entwerfen das Bild eines fiktiven "normalen" Menschen (der uns für gewöhnlich verdächtig ähnlich ist) und gehen dann davon aus, das die Welt nur den Bedürfnissen und Wünschen dieses imaginären Normalität entsprechen sollte. In Wirklichkeit sind alle Menschen verschieden. Einige sind groß andere sind klein, einige sind dünn, andere dicker; einige könnten jeden Tag an einem Marathonlauf. teilnehmen, andere können überhaupt nicht laufen oder gehen; einige verfügen über ein hundertprozentiges Sehvermögen, andere können überhaupt nicht sehen; und zwischen den Extremen gibt es alle möglichen Abstufungen von Fähigkeiten und Behinderungen. Niemand von uns ist wirklich ist "normal" weil wir alle verschieden sind. Unsere Gesellschaft, einschließlich unserer Gebäude und Fahrzeuge, unserer Bildung und Gesundheitsversorgung unserer Freizeiteinrichtungen und Beschäftigungsstrukturen , sollte so konzipiert sein daß sie die Unterschiede der Menschen voll berücksichtigt. so daß sie jedem die gleiche Chance bietet, entsprechend seinen jeweiligen Fähigkeiten ein erfülltes Leben seiner Wahl zu leben. Für viele von uns liegt klar auf der Hand, daß die moderne Welt nicht so eingerichtet ist, daß sie allen gleiche Chancen einräumt. Chancengleichheit kann aus vielerlei Gründen verweigert werden, auch auf Grund unseres Geburtsorts, unserer finanziellen Lage, unserer Sprechweise, unserer Hautfarbe, unserer äußeren Erscheinung: und natürlich auch deshalb, weil wir eine sogenannte "Behinderung" aufweisen. Wir sollten uns aber alle sehr genau überlegen, weshalb wir jemanden als behindert betrachten. Rollstuhlfahrer können viele Möglichkeiten einfach deshalb nicht nutzen, weil die Gebäude, die sie aufsuchen oder verlassen wollen, für Rollstühle nicht zugänglich sind. Sehbehinderte können viele Möglichkeiten einfach deshalb nicht nutzen, weil es ihnen nicht ermöglicht wird, mit nichtvisuellen Mitteln, über Gehör und Tastsinn, mit der Welt ohne Einschränkungen in Verbindung zu treten. Ein Mensch mit Lernschwierigkeiten kann vielleicht einfach deshalb nicht lesen. eine Aufgabe auszuführen, die er eigentlich sehr wohl ausführen könnte, weil die speziellen Lehrmethoden, die ihm helfen könnten, nicht zur Verfügung stehen. Behinderung im sozialen Modell Behinderung als Ergebnis der Interaktion zwischen Individuum mit funktioneller Einschränkung und der Umwelt. Behinderung kann in der Regel mit persönlichen, materiellen und technischen Hilfen ausgeglichen werden. Die Hilfen müssen personenbezogen organisiert werden. Der Nutzer der Hilfen entscheidet wann, wie, in welcher Weise und wo die Hilfen gegeben werden. Normierte gruppenorientierte Hilfen verleugnen allzu oft die individuellen Bedürfnisse. Alle Menschen sind verschieden, haben individuelle Bedürfnisse. Behinderung im medizinischen Modell Der Mensch ist behindert (der Behinderte). Alle Probleme sind bei ihm angesiedelt, Problemträger der einzelne Mensch. Für bestimmte Gruppen von Behinderten werden pauschale Lösungen angeboten. Für pauschale Pflegesätze werden gruppenspezifische Lösungen angeboten. Die Begriffe Pflege und Betreuung spielen eine zentrale Rolle im Denken. Menschen mit funktionellen Einschränkungen werden nicht als Experten in eigner Sache anerkannt. Eingliederung von Menschen mit Behinderungen Ausgangspunkt und zugleich Zielvorstellung aller Politik für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Umsetzung dieser Grundrechtsforderung bedarf jedoch einer engagierten Anstrengung aller in Politik und Gesellschaft. "Eingliederung" ist daneben aber auch ein Kernbegriff der sozialpolitischen Praxis. In diesem Zusammenhang wird von der beruflichen und/oder der sozialen Eingliederung gesprochen. Vielfach verwendet man dafür auch den Begriff berufliche bzw. soziale Rehabilitation. In dem Maße, in dem Arbeit für den Einzelnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, in dem Maße ist auch die berufliche Eingliederung ein Kernziel der Behindertenpolitik. Menschen mit Behinderungen müssen am Arbeitsleben entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten teilnehmen können. Eine Vielzahl von Hilfen und Einrichtungen steht dafür zur Verfügung. Sie geben sowohl persönliche als auch finanzielle Unterstützung. Die Rede ist von Arbeitsämtern, Hauptfürsorgestellen, der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe für Behinderte), der Rentenversicherung. Regelungen der beruflichen und sozialen Eingliederung finden sich in unterschiedlichen Gesetzen (z. B.: Schwerbehindertengesetz, Rehabilitations-Angleichungsgesetz, Bundessozialhilfegesetz) und Sozialgesetzbüchern (z. B. SGB III: Arbeitsförderung; SGB VI: Rentenversicherung). Es ist Ziel der Bundesregierung, durch ein neues Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Eingliederung von Menschen mit Behinderung - in diesem Bereich für die Betroffenen mehr Transparenz, eine verstärkte Zusammenarbeit der in der beruflichen Eingliederung tätigen Organisationen und Einrichtungen und damit auch eine verbesserte Wirksamkeit der Maßnahmen zu erreichen. Maßnahmen der beruflichen Eingliederung können unterschiedliche Formen haben: Unterstützung bei der Wiedereingliederung in eine bereits früher ausgeübten Tätigkeit oder bei der beruflichen Neuorientierung, Kostenübernahme bei technischen Arbeitshilfen und bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Wichtige Einrichtungen der beruflichen Eingliederung sind Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und die Werkstätten für Behinderte. Es sollte freilich nicht übersehen werden, dass Eingliederung nicht bei berufsfördernden Leistungen stehen bleiben darf. Soziale Eingliederung - also die Teilhabe am alltäglichen Leben in allen seinen Facetten - ist Ziel für alle, ungeachtet einer beruflichen Tätigkeit. Genaugenommen ist die soziale Eingliederung kein Teilbereich, sondern das übergeordnete Ziel aller Rehabilitationsmaßnahmen. Hier geht es zum einen um persönliche Hilfen (z. B. für Aufwendungen, die aus der Behinderung entstehen, wie etwa notwendige Umbauten in der Wohnung), aber es geht auch um die Gestaltung und Herstellung einer barrierefreien Umwelt, die Menschen mit und ohne Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Alltag ermöglicht. Voraussetzungen hierfür müssen im unmittelbaren, persönlichen Wohnbereich, in der Verkehrsinfrastruktur, bei öffentlichen Bauten geschaffen werden. Nicht zu vergessen sind auch Anstrengungen im Freizeit- und Urlaubsbereich, um den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreies Reisen zu erfüllen. Eingliederung ist also zugleich Umschreibung von durch sozialpolitische Gesetzgebung niedergelegten und von verschiedenen Trägern finanzierten Maßnahmen als auch ein umfassendes gesellschaftspolitisches Ziel, nämlich Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren und auszugrenzen. |
||