Durchführung eines Arbeitsversuchs (AV)
(Vorlaufzeit für Punkt 1.- 4. ca. 14 Tage, d.h. eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Vorgesetztem, BÄD, Personalabteilung und Krankenkasse ist zwingend notwendig!)

 

Es muss bei jeder stufenweisen Wiedereingliederung eines Mitarbeiters sichergestellt sein, dass der BÄD über die Durchführungen des Arbeitsversuchs informiert wurde!

Der Beginn, eine erfolgreiche Beendigung, aber auch ein Abbruch, eines Arbeitsversuches muss dem BÄD zeitnah mitgeteilt werden!

 

1. Einleitung durch:     Behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung), Betriebsarzt, ggf. Krankenkasse, MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)

ß

2. Voraussetzungen:    3-teiliges Formular: Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Wiedereingliederungsplan, (wird vom behandelnden Arzt ausgestellt)

 

Medizinische Abklärung

Þ ärztliche Zustimmung

Zustimmung des Versicherten

Zustimmung des Arbeitgebers

·         Behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung)

·         Betriebsarzt

·         ggf. MDK

·         Zur Einleitung des AV

·         Zum Informationsaustausch zwischen den Beteiligten (Krankheitsverlauf, ärztliche Bescheinigungen)

Zur stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers am bisherigen Arbeitsplatz

ß

3. Vorgespräch, Abklärung und Planung der Durchführung des Arbeitsversuchs

 

Ausarbeitung des Stufenplans

Abklärung der Finanzierung

1.       Gespräch/Information des betroffenen Mitarbeiters mit dem direkten Vorgesetzten/PDL

2.       Vorstellung des Mitarbeiters beim BÄD, eventuell Ausarbeitung eines Arbeitsversuch-Stufenplans, ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt

3.       Nach Ermessen o.G. Einbeziehung des Fachdienstes „Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit (FSG)“ oder des zuständigen Sachgebietsleiters der Personalabteilung, falls vorhanden

4.        Notwendige Unterschriften auf Wiedereingliederungs-Formular:

-          Unterschrift behandelnder Arzt: nach Erstellung von Arbeitsversuch-Stufenplan

-          Unterschrift Mitarbeiter: nach erfolgtem Vorgespräch bei behandelndem Arzt und BÄD

-          Unterschrift Vorgesetzter

-          Unterschrift BÄD: wenn Arbeitsversuch aus (arbeits-)medizinischen Aspekten befürwortet werden kann

5.       Genehmigung des Antrags durch zuständigen Sachbearbeiter der Personalabteilung nach Abklärung mit Krankenkasse

der stufenweisen Wiedereingliederung

zwischen

 

-Krankenkasse

-Arbeitgeber

-ggf. Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung

 

(siehe auch Punkt 5)

ß

4. Zustimmung aller Beteiligten zu Stufenplan und Finanzierung durch:

 

Behandelnder Arzt, Versicherten, Arbeitgeber, Krankenkasse, Betriebsarzt, ggf. Arbeitnehmervertreter

ß

5. Durchführung

 

Ablauf der stufenweisen Wiedereingliederung nach Stufenplan

ß

Regelmäßige ärztliche Kontrolle durch behandelnden Arzt,

regelmäßige Vorstellung beim Betriebsarzt entsprechend den mit dem Mitarbeiter getroffenen Vereinbarungen

ß

ggf. Anpassung des Stufenplans an die individuellen Erfordernisse bzgl.

Dauer (Verlängerung, Verkürzung), Abfolge der Stufen, Belastung

ß

6.       Beendigung der stufenweisen Wiedereingliederung

 

 

Erfolgreiche Beendigung

nach Stufenplan

 

 

 

ß

Abbruch nach nicht
erfolgreichem AV Þ

 

Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit

Þ

weitergehende

Reha-Maßnahmen

ß

Prüfung

der weiteren Schritte durch behandelten Arzt, Krankenkasse,

Ü    Betriebsarzt, MDK

ß

 

Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit

Vorzeitige Berentung