Es muss bei
jeder stufenweisen Wiedereingliederung eines
Mitarbeiters sichergestellt sein, dass der BÄD über die Durchführungen des
Arbeitsversuchs informiert wurde!
Der Beginn,
eine erfolgreiche Beendigung, aber auch ein Abbruch, eines Arbeitsversuches
muss dem BÄD zeitnah mitgeteilt werden!
1. Einleitung durch: Behandelnder
Arzt (Hausarzt, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung), Betriebsarzt,
ggf. Krankenkasse, MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)
ß
2. Voraussetzungen: 3-teiliges
Formular: Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Wiedereingliederungsplan, (wird vom behandelnden Arzt ausgestellt)
|
Medizinische Abklärung Þ ärztliche
Zustimmung |
Zustimmung des Versicherten |
Zustimmung des Arbeitgebers |
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·
Behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Arzt in einer
stationären Einrichtung) ·
Betriebsarzt ·
ggf. MDK |
·
Zur Einleitung des AV ·
Zum Informationsaustausch zwischen den Beteiligten
(Krankheitsverlauf, ärztliche Bescheinigungen) |
Zur stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers am
bisherigen Arbeitsplatz |
ß
3.
Vorgespräch, Abklärung und Planung der Durchführung des Arbeitsversuchs
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Ausarbeitung des Stufenplans |
Abklärung der Finanzierung |
|
1.
Gespräch/Information des betroffenen Mitarbeiters mit dem
direkten Vorgesetzten/PDL 2.
Vorstellung des Mitarbeiters beim BÄD, eventuell
Ausarbeitung eines Arbeitsversuch-Stufenplans, ggf. Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt 3.
Nach Ermessen o.G. Einbeziehung des Fachdienstes
„Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit (FSG)“ oder des zuständigen
Sachgebietsleiters der Personalabteilung, falls vorhanden 4.
Notwendige
Unterschriften auf Wiedereingliederungs-Formular: -
Unterschrift behandelnder Arzt: nach
Erstellung von Arbeitsversuch-Stufenplan -
Unterschrift Mitarbeiter: nach erfolgtem Vorgespräch
bei behandelndem Arzt und BÄD -
Unterschrift Vorgesetzter -
Unterschrift BÄD: wenn Arbeitsversuch aus
(arbeits-)medizinischen Aspekten befürwortet werden kann 5.
Genehmigung des Antrags durch zuständigen Sachbearbeiter
der Personalabteilung nach Abklärung mit Krankenkasse |
der
stufenweisen Wiedereingliederung zwischen -Krankenkasse -Arbeitgeber -ggf. Mitwirkung
der Arbeitnehmervertretung (siehe auch Punkt 5) |
ß
4. Zustimmung aller
Beteiligten zu Stufenplan und Finanzierung durch:
Behandelnder
Arzt, Versicherten, Arbeitgeber, Krankenkasse, Betriebsarzt, ggf.
Arbeitnehmervertreter
ß
5.
Durchführung
|
Ablauf der
stufenweisen Wiedereingliederung nach Stufenplan ß Regelmäßige
ärztliche Kontrolle durch behandelnden Arzt, regelmäßige
Vorstellung beim Betriebsarzt entsprechend den mit dem Mitarbeiter
getroffenen Vereinbarungen ß ggf.
Anpassung des Stufenplans an die individuellen Erfordernisse bzgl. Dauer
(Verlängerung, Verkürzung), Abfolge der Stufen, Belastung |
ß
6.
Beendigung der
stufenweisen Wiedereingliederung
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Erfolgreiche Beendigung nach
Stufenplan ß |
Abbruch nach nichterfolgreichem AV Þ |
Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit Þ weitergehende Reha-Maßnahmen ß |
Prüfungder weiteren
Schritte durch behandelten Arzt, Krankenkasse, Ü Betriebsarzt,
MDK ß |
Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit |
Vorzeitige Berentung |