Schädigungen der Gliedmaßen

Eine Erscheinungsform der Körperbehinderung ist das Fehlen oder die Fehlbildung einer Extremität. Der Zeitpunkt des Verlustes einer oder mehrerer Gliedmaßen spielt eine entscheidende Rolle für die berufliche Ein- oder Wiedereingliederung. Während Menschen mit Gliedmaßenfehlbildungen meist schon von Geburt an gelernt haben, mit der Behinderung umzugehen, müssen Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert wurden, sich erst auf die neue Situation einstellen. Dies kann z.B. eine Umschulung bedeuten wie auch Trainingsmaßnahmen, um die Benutzung der entsprechenden Hilfsmittel zu erlernen.

Gliedmaßenverlust (Amputation) Betroffen sind überwiegend Erwachsene als Folge von Verkehrs- und Berufsunfällen, soweit es sich um eine teilweise oder vollständige Amputation von Händen und Armen handelt. Ein Beinverlust hingegen ist größtenteils auf Durchblutungsstörungen zurückzuführen. Nur rund 8 Prozent aller Amputationen betreffen die oberen Gliedmaßen.

Der plötzliche Verlust der körperlichen Unversehrtheit ist einschneidend. Er wird deshalb nie ausschließlich körperlich empfunden, sondern bedeutet einen mehrdimensionalen Verlust. Zum Beispiel ist die Hand Werkzeug, Sinnesorgan und Organ des Ausdrucks. Eine Prothese ist daher nie ein vollwertiger Ersatz.

Berufliche Möglichkeiten: Einseitiger Arm- oder Beinverlust ist häufig durch langjähriges Training so auszugleichen, dass viele Berufe im gewerblichen wie im verwaltungstechnischen Bereich offen stehen. Eine frühzeitige prothetische Versorgung ist wichtig für die Arbeitsaufnahme. Um eine volle Anpassung an die Arbeitsanforderungen zu erreichen, ist darüber hinaus jedoch vielfach der Einsatz von technischen Arbeitshilfen notwendig. Die individuelle Anpassung ist dabei Aufgabe spezialisierter Fachleute, z.B. der Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes.

Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien) Hierbei handelt es sich um Folgen von Störungen der Extremitätenentwicklung in der 4. bis 7. Schwangerschaftswoche, die sich von leichten Anlagestörungen bis zum vollständigen Fehlen von Gliedmaßen auswirken können. Die Ursachen der Fehlbildungen sind entweder genetisch bedingt oder die Folge äußerer Einflüsse. So kam es z.B. in den Geburtsjahrgängen 1958 bis 1962 zu einer Häufung von Dysmelien, hervorgerufen durch die Einnahme des Medikaments Contergan während einer Schwangerschaft. Gliedmaßenfehlbildungen treten in verschiedener Ausprägung immer wieder auf. Unterschieden wird zwischen dem Fehlen einer ganzen Extremität und Fehlbildungen an den Gliedmaßen.


Schädigungen des Skelettsystems

Menschen, die von Schädigungen des Skelettsystems betroffen sind, leiden unter Wirbelsäulenschäden, Fehlstellungen und Erkrankungen der Gelenke oder unter Knochenerkrankungen.

Die individuellen Auswirkungen dieser Arten von Körperbehinderung mögen sehr unterschiedlich sein, doch die Schmerzempfindung ist sehr ähnlich. Gemeinsames Merkmal ist eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit. Zu den häufigsten Schädigungen des Skelettsystems zählen:

Fehlstellungen der Wirbelsäule und Rückgratverkrümmungen (Skoliosen, Lordosen, Kyphosen)

Wirbelgleiten (Spondylolisthesis)

Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Diskopathie)

Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)

Gelenkfehlstellungen (Luxationen)

Gelenkerkrankungen (Arthrose, Arthritis, Polyarthritis)

Knochenerkrankungen, Glasknochenkrankeit (Osteopathie, Osteogenesis imperfecta)

Kleinwuchs (Chondrodystrophie)


Schädigungen des Zentralnervensystems

Eine Vielzahl von körperlichen Behinderungen sind die Folge einer Schädigung des Zentralnervensystems: z.B. Hirnschädigungen, angeborene Fehlbildungen des Rückenmarks und der Wirbelsäule, erworbene Schädigungen der Nerven des Rückenmarks, wie z.B. Kinderlähmung aufgrund einer Virusinfektion oder eine Querschnittslähmung infolge von Verletzungen. Auch die Multiple Sklerose (MS) zählt dazu.

Querschnittslähmung

Nach dem Ausmaß der Schädigung im Verlauf des Rückenmarks (Hals-, Brustoder Lendenmark) ergeben sich unterschiedlich schwere Beeinträchtigungen. Unterschieden wird in:

Ein querschnittsgelähmter Mensch ist nicht mehr in der Lage zu stehen und zu gehen. Er ist in der Regel auf den Rollstuhl und eine sitzende Tätigkeit angewiesen. Dies sind zugleich die bestimmenden Merkmale im Rahmen der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung.

Berufliche Möglichkeiten: Um bei einer vorliegenden Querschnittslähmung die weitere Berufsausübung oder eine Neueinstellung zu ermöglichen, müssen der Arbeitsplatz, die unmittelbare Umgebung und insbesondere die Wege zum Arbeitsplatz rollstuhlgerecht gestaltet sein. Das gilt auch für die Wohnung der Rollstuhlfahrer, damit gewährleistet ist, dass sie selbstständig ohne große Schwierigkeiten zur Arbeit gelangen können.

Rollstuhlgerechte Hilfen können im Einzelnen sein:

Für die Kosten der technischen Hilfsmittel und notwendigen Umbaumaßnahmen, auch im Wohnungsbereich, stehen Mittel der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger bereit.

Multiple Sklerose (MS)

MS ist eine der häufigsten Erkrankungen des Zentralnervensystems. Dabei treten im Gehirn und Rückenmark verstreut Entzündungen auf. Es kann zu körperlichen Störungen kommen, wie z.B. Missempfindungen, Schwindel, Gefühlsstörungen, vermehrtes Stolpern, Unsicherheit beim Gehen und Stehen oder Schwierigkeiten beim Sehen. Dies nennt man einen Schub. Er entwickelt sich meist innerhalb von Stunden oder Tagen und klingt nach einiger Zeit wieder ab. Die MS kann schubweise, mit langen krankheitsfreien Intervallen oder auch chronisch verlaufen. MS ist nicht ansteckend und auch nicht erblich. Sie wird überwiegend medikamentös behandelt. Wodurch MS letztlich verursacht wird, ist noch nicht geklärt. Es wird vermutet, dass mehrere Faktoren für diese Erkrankung verantwortlich sind; u.a. spielt das Immunsystem eine zentrale Rolle, auch Virusinfektionen als Ursache werden diskutiert.