Rehabilitationssport
Nach dem Sozialgesetzbuch IX und der neuen Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf eine zeitlich begrenzte Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining, wenn ein objektives Rehabilitationsziel vorliegt. Der Rehabilitationssport muss ärztlich verordnet werden und wird in Vereinen bzw. Gruppen des DBS unter ärztlicher Betreuung und Leitung besonders qualifizierter Übungsleiter ausgeübt.
Der Leistungsumfang beträgt 50 Übungseinheiten (ÜE) in 18 Monaten, bei chronischer Herzerkrankung 90 ÜE in 24 Monaten oder bei definierten schweren Behinderungen 120 Einheiten in 36 Monaten. Im Herzsport ist eine Folgeverordnung bei reduzierter links ventrikulärer Funktion (EF < 40 %) und eingeschränkter Dauerbelastbarkeit (= maximale ergometrische Belastbarkeit abzüglich 30 %) < 0,75 W/kg Körpergewicht möglich. In einzelen, schweren Fällen ist mit fachspezifischem Attest eine Folgeverordnung evtl. auch wiederkehrend möglich, z.B bei Motivationsstörung von Menschen mit geistiger Behinderung. Die max. Teilnehmerzahl einer Reha-Sport-Gruppe ist in der Rahmenvereinbarung genau festgelegt und liegt in Abhängigkeit von der Behinderung und dem Alter zwischen 5 und 15. Die ÜE dauert 45 Minuten und wird wöchentlich in der Regel 2, maximal 3 x verordnet. Als Mittel des Sports sind Gymnastik, Leichtathletik. Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen, darüber hinaus für Rollstuhlfahrer noch Bogenschießen und für Blinde und Sehbehinderte Kegeln festgelegt. Allerdings können auch sinnvolle Elemente von anderen Sportarten integriert werden (57).
Bei der Verordnung des Reha-Sports und der Betreuung der Übungsgruppen nehmen Ärztinnen und Ärzte, die mit behinderten Menschen, v.a. mit Kindern, Jugendlichen und Frauen, arbeiten eine ganz entscheidende Schlüsselstellung ein, in dem sie die rehabilitative und präventive Wirkung einer sportlichen Zukunft initiieren. Sie sollten sich der Wichtigkeit der körperlichen und sportlichen Aktivität gerade für diese Klientel bewusst sein und die Betroffenen gegen alle Scheu, Scham und Antriebslosigkeit zum Reha-Sport motivieren.
Der Rehabilitationssport wird als Hilfe zur Selbsthilfe betrachtet und ist deshalb nicht als Dauerleistung angelegt. Rehabilitationssport hat das Ziel die Eigenverantwortlichkeit für die Gesundheit zu stärken und zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Training zu motivieren (2). Bei erreichen des Therapiezieles geht der Rehabilitationssport im optimalen Fall nahtlos in den Behinderten-Freizeit- und Breitensport über.