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Geistige Behinderung

In Deutschland leben ca. 420.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen Behinderung. Die häufigsten Ursachen einer geistigen Behinderung sind vor der Geburt entstandene Entwicklungsstörungen. In 5% der Fälle sind genetische Faktoren, wie zum Beispiel Chromosomenschäden wie beim Down-Syndrom oder angeborene Stoffwechselerkrankungen verantwortlich, in 30% der Fälle sind es vorgeburtliche Schädigungen durch Virusinfektion im Mutterleib (etwa durch Masern, Röteln, Mumps), durch Medikamente, Stürze usw. Geburtsschäden (wie etwa Sauerstoffmangel oder Blutungen im Gehirn) sind zu zehn Prozent Ursache einer geistigen Behinderung. Auch nach der Geburt kann es zu einer geistigen Behinderung kommen, zum Beispiel durch Hirnhautentzündungen oder schwere Vergiftungen. Geistige Behinderung kann auch im Rahmen einer Mehrfachbehinderung auftreten. Dies kann zuweilen eine zusätzliche Schädigung der Sinnesorgane oder der Bewegungsfähigkeit sein.

Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt es sich keineswegs um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften. Je nach Art und Schwere der geistigen Behinderung sind die kognitive und motorische Leistungsfähigkeit sowie das sozio-emotionale Verhalten unterschiedlich beeinträchtigt. Manche können die alltäglichen Abläufe weitgehend selbständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und Symbolen orientieren, andere wiederum haben Schwierigkeiten, sich in einem Gebäude zurechtzufinden und benötigen bei nahezu allen Verrichtungen die Hilfe anderer.

Zentrales Merkmal geistiger Behinderung ist die erhebliche Lernbeeinträchtigung. Im Zusammenhang damit ist die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und vor allem der Sprache zu sehen. Der Spracherwerb setzt oft später und oft verlangsamt ein, es treten Schwierigkeiten beim Erlernen von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf.

Man unterscheidet zwischen leichter, mäßiger, schwerer und schwerster geistiger Behinderung. Allerdings können ärztliche Gutachten, Ergebnisse von Intelligenztests oder der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis kaum etwas darüber aussagen, welchen Anforderungen - etwa an einem normalen Arbeitsplatz - ein geistig behinderter Mensch gewachsen ist.

In den neuen Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit werden die Begriffe "Lernbehinderung" und "geistige Behinderung" nicht mehr verwendet. Statt dessen wird von "Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung" gesprochen. Ein Grad der Behinderung von 30 bis 40 wird festgestellt, wenn nach Abschluß der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit und ein Ausbildungsberuf unter Nutzung von Sonderregelungen für Behinderte besteht. In einer weiteren Stufe kann ein Grad der Behinderung von 50 bis 70 und damit eine Schwerbehinderung unterstellt werden, wenn ein Behinderter nicht in der Lage ist, sich selbst unter Nutzung der Sonderregelungen für Behinderte in anerkannten Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren. Bei schweren Intelligenzmängeln ergeben sich je nach Schwere die Grade 80 bis 90 bzw. 100.

Geistige Behinderung ist kein statisches Phänomen, sondern von Erziehung und Bildung abhängig und insoweit auch beeinflußbar. Dennoch sind Möglichkeiten des beruflichen Einsatzes für geistig Behinderte sehr eng. Viele junge Menschen mit einer geistigen Behinderung finden nach der Schulentlassung Trainings- und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Werkstatt für Behinderte. Allerdings zeigen jüngere Erkenntnisse und Erfahrungen, daß der Weg in die Werkstatt für Behinderte nicht zwingend sein muß: Ein Teil der Menschen mit einer geistigen Behinderung kann leichter und mit mehr Aussicht auf Erfolg in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden als bisher angenommen.

Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind geistig behinderte Menschen in der Lage, durch Handeln in lebensnahen Situationen zu lernen. Bei frühzeitiger Förderung können Behinderte vergleichbare Arbeitsleistungen wie Nichtbehinderte erreichen. Diese Integration bedarf allerdings der fachlichen Begleitung. Der Erfolg hängt von der Beratung, der Auswahl des Arbeitsplatzes und der Betreuung ab.

Geistig Behinderte wachsen unter besonderen Lebensumständen auf. Ihr Kontakt- und Sozialverhalten ist häufig anders als bei anderen Menschen. Die geistig behinderten Arbeitnehmer im Arbeitsleben sind vielfach auf ein gutes Betriebsklima angewiesen und brauchen möglichst feste Ansprechpartner. Die Arbeit sollte zeitlich, räumlich und vom Ablauf her strukturiert sein. Die Erfahrung zeigt, daß Menschen mit einer geistigen Behinderung vielfach hochmotiviert und zuverlässig arbeiten, wenn sie die von ihnen geforderten Arbeitsaufträge mit entsprechender Hilfestellung eingeübt und verstanden haben.

Es werden heute verstärkt Anstrengungen unternommen, Übergänge auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Bei vielen Hauptfürsorgestellen gibt es eigene Berufsbegleitende Dienste, deren Mitarbeiter geistig behinderte Menschen am Arbeitsplatz so lange trainieren und begleiten, bis eine stabile Beschäftigung erreicht ist. Neben fachlich-technischen Fähigkeiten werden vor allem allgemeine Fähigkeiten des Arbeitsverhaltens trainiert, wie zeitliche und räumliche Orientierung, Kontaktaufnahme, Motivation und Ausdauer, Verantwortung für die Arbeit, Verstehen von Anweisungen.

Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Eingliederung sind Praktika. Sie ermöglichen ein unverbindliches Kennenlernen, das sowohl dem Betrieb wie auch dem Behinderten Rückzugsmöglichkeiten offen läßt.

In vielen Firmen gibt es Arbeiten, die geistig Behinderte erlernen und dann auch relativ selbständig ausführen können. Hilfstätigkeiten in Bauberufen, in der Lagerhaltung, in Gärtnereien, Mitarbeit in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Heimen sind Beispiele für Betätigungsfelder für Menschen mit einer geistigen Behinderung.