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Hörbehinderung Die erste Begegnung mit einem Gehörlosen, Schwerhörigen oder Ertaubten ist oft verwirrend. Gehörlose wissen zum Beispiel gar nicht, wie sich das gesprochene Wort anhören muß. Ihre Stimme klingt deshalb manchmal fremd und merkwürdig. Bedenken Sie, daß der Hörgeschädigte beim Kontakt mit der Polizei häufig noch mehr als andere nervös ist. Von dem Gespräch hängt vielleicht viel für ihn ab und er hat Angst, wichtige Informationen nicht oder falsch zu verstehen. Schwerhörige können Sprache zwar mit technischer Hilfe hören. Sie verstehen aber trotzdem nicht jedes Wort vollständig. Schreien hilft einem Schwerhörigen nicht. Er merkt zwar, daß Sie schreien, kann aber deshalb nicht besser verstehen. Und wer läßt sich schon gerne anschreien? Möchten Sie den Hörgeschädigten auf sich aufmerksam machen, so tippen Sie auf seine Schulter, winken Sie ihm zu oder klopfen Sie auf den Tisch und schauen Sie ihn an, während Sie zu ihm sprechen. Sprechen Sie in gewohnter Lautstärke, aber vielleicht etwas langsamer. Dann kann der Hörgeschädigte in Ruhe von ihren Lippen absehen. Dies ist sehr anstrengend und erfordert hohe Konzentration. Deshalb kann es zu Mißverständnissen kommen. Bei längeren Gesprächen sollten Sie unbedingt kurze Erholpausen machen. Zum Absehen braucht man etwas Abstand. Stellen Sie sich deshalb nicht zu dicht vor Ihren Gesprächspartner und achten Sie darauf, daß genügend Licht auf Ihr Gesicht fällt. Sprechen Sie in kurzen und klar verständlichen Sätzen, möglichst ohne Fremdworte und Fachbegriffe. Bei Fragen sind sogenannte "W-Fragen" leichter zu verstehen: wer, was, wann, warum, wo, wohin...? Versuchen Sie, nicht gleichzeitig zu sprechen und zu zeigen. Es wäre prima, wenn Sie soviel wie möglich "sichtbar" machen, zum Beispiel Bilder zeigen, etwas aufzeichnen oder auf den Gegenstand zeigen, den Sie meinen. Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte können Sie viel leichter verstehen, wenn Sie Ihr Sprechen mit natürlichen Gesten begleiten. Lassen Sie Ihren Körper "sprechen". Wenn Sie merken, daß der Gehörlose, Schwerhörige oder Ertaubte Sie nicht verstanden hat, wiederholen Sie es ruhig und freundlich. Für ihn ist es oft angenehm, wenn Sie dazu noch Beispiele nennen. Sollte das alles nicht klappen, schreiben Sie das Wichtigste einfach in klaren Sätzen auf. Gehörlose haben ihre eigene Sprache: die Gebärdensprache. Zur Gruppe der hörbehinderten Menschen zählen gehörlose, (spät-)ertaubte und schwerhörige Menschen. Die Übergänge zwischen Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind fließend. Gehörlose Menschen werden ohne Hörvermögen geboren oder sie haben es noch vor dem Spracherwerb verloren. Auch bei Einsatz technischer Hörhilfen haben sie keine oder nur sehr begrenzte Höreindrücke. Sie können Lautsprache akustisch nicht wahrnehmen und somit auch Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen. Ihr eigenes Sprechen können sie nicht über das Gehör kontrollieren. In der Regel haben gehörlose Menschen gute Kenntnisse der Gebärdensprache. Für spätertaubte Menschen ist entscheidend, daß der Hörverlust erst nach dem Spracherwerb eingetreten ist. Sie konnten über einen mehr oder weniger längeren Zeitraum hören und haben in dieser Zeit so viel Sprachkompetenz erworben, daß der Hörverlust nicht mehr zum Verlust der Sprechfähigkeit führen muß. Je älter die Betroffenen bei Eintritt der Ertaubung waren, desto stärker ist in der Regel die lautsprachliche Orientierung. (Spät-)Ertaubte beherrschen die Gebärdensprache häufig nicht oder nur in geringem Umfang. Schwerhörige Menschen besitzen in jedem Fall ein Restgehör, mit dem sie - unterstützt durch individuell angepasste Hörgeräte - Sprache in begrenztem Umfang wahrnehmen können. Allerdings ist das qualitativ andere Hören bei schwerhörigen Menschen oft nicht ausreichend, um den Gesprächspartner ohne besondere Schwierigkeiten zu verstehen. Je nach Alter bei Eintritt der Schwerhörigkeit und je nach Form und Umfang des Hörverlustes sind Sprechfähigkeit und Gebärdensprache individuell sehr unterschiedlich entwickelt. Die Gebärdensprache wird häufig noch abgelehnt oder nur in Form lautsprachbegleitender Gebärden eingesetzt. Das zentrale Problem hörbehinderter Menschen ist die Kommunikation mit Hörenden. Der Laut- und Schriftsprachenerwerb ist erheblich erschwert und erreicht nur selten den Grad der Beherrschung, den Hörende aufweisen. Aufgrund des fehlenden Hörvermögens müssen Gehörlose die Lautsprache über das Auge und den Tastsinn erlernen. Ihre Sprechweise klingt daher oft ungewohnt oder verzerrt. Da die Schriftsprache auf Lautsprache aufbaut, ist die Fähigkeit vieler Gehörloser, sich schriftlich mitzuteilen, eingeschränkt. Der Wortschatz ist häufig reduziert, der Satzbau entspricht nicht der Norm. Zwar sind Hörbehinderte in der Lage, vom Mund abzusehen, doch sichert dies nicht die ausreichende und umfassende Informationsaufnahme. Mundabsehen erfordert hohe Konzentrations- und auch Kombinationsfähigkeit, denn die Anzahl der eindeutigen Mundbilder ist begrenzt. Wörter wie Mutter und Butter haben kaum unterscheidbare Mundbilder. Die meisten Gehörlosen verständigen sich untereinander oder mit Gebärdensprachkundigen in Gebärdensprache. Gebärdensprache ist ein eigenständiges Sprachsystem. Wie es in der Lautsprache zahlreiche regionale Unterschiede gibt, hat auch die Gebärdensprache zahlreiche Varianten. Schwerhörige können sich oft mit Hilfe eines Hörgerätes gut verständigen. Voraussetzung ist allerdings, daß das Hörgerät individuell optimal angepaßt ist. Die Leistungsfähigkeit von Hörgeräten darf nicht überschätzt werden; ein zu starker Hörverlust kann durch Hörgeräte nicht mehr ausgeglichen werden. Die Integration in das Berufs- und Arbeitsleben hängt in hohem Maße vom Stand der Sprachentwicklung und den kommunikativen Fähigkeiten ab. Grundsätzlich stehen - wenn Bildungsvoraussetzungen und individuelle Eignung vorhanden sind - viele Berufsbilder offen. Durch entsprechende Maßnahmen am Arbeitsplatz können die Einschränkungen leicht ausgeglichen werden. In bezug auf Hilfen am Arbeitsplatz ist es besonders wichtig, die Kollegen und Vorgesetzten über die Auswirkungen der Hörschädigung und die individuelle Kommunikationssituation zu informieren. Unter anderem sollte angesprochen werden: Hörbehinderte Menschen verstehen Anweisungen oft nur unvollkommen oder sogar falsch. Deshalb ist immer zu überprüfen, ob Anweisungen verstanden wurden. "Vormachen" kann mündliche Instruktionen verdeutlichen oder sogar überflüssig machen. Hörbehinderte sollten mit normaler Lautstärke langsam und deutlich angesprochen werden. Zeigen oder Aufschreiben kann unterstützend wirken. Auf inhaltliche Verständnisprobleme (auch in Texten) muß Rücksicht genommen werden. Schriftliche Aufzeichnungen können zur Verdeutlichung beitragen. Die Kenntnis einiger grundlegender Gebärden vereinfacht die Kommunikation. Der Arbeitsplatz sollte gut ausgeleuchtet sein. Das Ablesen vom Mund kann durch günstige Lichtverhältnisse erleichtert werden. Arbeitsvorgänge und der Arbeitsplatz müssen eindeutig beschrieben und erklärt werden. Neue Kommunikationssysteme, bei denen der Informationsaustausch optisch erfolgt, sind wichtige Hilfen. Damit Hörbehinderte die beruflichen Anforderungen erfüllen können, ist ein spezielles Angebot zur Fortbildung notwendig. Wichtig für Gehörlose ist die Bereitstellung einer Kontaktperson, die entsprechend geschult ist. Hier bieten sich z. B. Vertrauensleute der Schwerbehinderten an. Um sich im Betrieb zurechtzufinden, benötigen Hörbehinderte technische Hilfen - vor allem jedoch Beratung und soziale Betreuung. Bei den Hauptfürsorgestellen gibt es dafür eigene Fachdienste. Hörbehinderte und ihre Arbeitgeber werden umfassend in allen Fragen beraten, die im Betrieb und am Arbeitsplatz auftreten, von Fragen der Verständigung, über berufliche Weiterbildung bis hin zur Planung gezielter Maßnahmen. Wichtig ist auch der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Die Kosten übernehmen die Hauptfürsorgestellen. Der Technische Beratungsdienst berät umfassend über die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln wie zum Beispiel Telefonhörer mit Verstärkersystemen, Lichtsignalanlagen, Schreibtelefone, Microportanlagen, optische Signale an Maschinen, Schall- und Lärmschutz. Vor allem die Entwicklung der Computertechnik bietet neue Chancen. Die Vernetzung mit anderen EDV-Arbeitsplätzen trägt dazu bei, von lautsprachlicher Kommunikation unabhängig zu werden. Die Kosten für derartige technische Hilfen werden in der Regel von den Hauptfürsorgestellen übernommen. Gehörlose können nochmals in zwei Gruppen unterschieden werden: Ein Kind, das ohne oder nur mit einem rudimentären Hörvermögen geboren wurde oder das sein Hörvermögen vor oder bereits im Frühstadium der Spracherlernung verloren hat, ist prälingual gehörlos zu nennen. Dagegen ist ein Kind, das sein Hörvermögen erst nach der Spracherlernung eingebüßt hat, als postlingual ertaubt zu bezeichnen Die Unterteilung in prälinguale und postlinguale Gehörlosigkeit ist wichtig für die weitere Förderung. Ein Kind, welches bereits Lautsprache vernommen hat, besitzt andere Voraussetzungen für die Sprachanbahnung, als ein Kind ohne diese Erfahrung. Anstatt des Begriffes "gehörlos" hört man viel öfter den Begriff "taubstumm" aufgrund der Sprachlosigkeit als sekundäre Auswirkung der Hörschädigung. Jedoch muß ein Gehörloser nicht "stumm" sein, wenn er eine entsprechende Förderung erhält. Diese Definition sagt nichts über die Abgrenzung der Schwerhörigkeit von der Gehörlosigkeit aus. Daher ist eine Einteilung aufgrund von meßbaren Größen günstiger, da sie eine objektivere Möglichkeit zur Abgrenzung bietet. Die Audiometrie, eine Messung der Hörfähigkeit, liefert die erforderlichen Werte dafür. In einem Audiogramm wird der Hörverlust in Dezibel (dB) in Abhängigkeit von der Tonhöhe der Prüftöne in Hertz (Hz) eingetragen. "1.Von einer leichtgradigen Schwerhörigkeit spricht man, wenn der mittlere Hörverlust im besseren Ohr innerhalb des Frequenzbereiches von 500 bis 2000 Hertz nicht mehr als 30 dB beträgt. 2.Von einer mittelgradigen Schwerhörigkeit spricht man, wenn der mittlere Hörverlust im besseren Ohr innerhalb des angegebenen Frequenzbereiches von mehr als 30 dB, aber weniger als 60 dB beträgt. 3. Um eine hochgradige Schwerhörigkeit handelt es sich schließlich bei einem mittleren Hörverlust zwischen 60 und 90 dB im angegebenen Frequenzbereich. Beträgt der mittlere Hörverlust mehr als 75 dB, spricht man auch von einer an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit... 4. Beträgt der Hörverlust eines Kindes im Frequenzbereich von 125 bis 500 Hz mehr als 60 dB und ist der mittlere Hörverlust innerhalb des Frequenzbereiches von 500 bis 2000 Hertz im besseren Ohr größer als 90 dB, spricht man von Gehörlosigkeit oder Taubstummheit, und zwar auch dann, wenn man weiß, daß noch Hörreste vorhanden sind und für die Sprachwahrnehmung nutzbar gemacht werden müssen." Der Frequenzbereich von 500 bis 2000 Hz ist deshalb so wichtig, weil er als der Hauptsprachbereich der Vokale und Konsonanten fungiert. Eine Beeinträchtigung in diesem Frequenzbereich stellt daher ein besonderes Problem bei der Kommunikation dar. |
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