Baden-Württemberg: keine Gleichberechtigung für Behinderte!!!

 
Der Vorstand des Landesarbeitskreises Behindertenpolitik des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg befasste sich mit dem Referentenentwurf der Landesregierung zum Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Der Bundes- und Landesgesetzgeber Baden-Württemberg haben bereits ein besonderes Benachteiligungsverbot gegenüber behinderten Menschen in ihre Verfassungen als Grundrechte aufgenommen.
 
Baden-Württemberg hatte unter Sozialminister Dr. Friedhelm Repnik 2001 vor, ein entsprechendes Gesetz im europäischen Jahr der behinderten Menschen 2003 zu erlassen. Seit eineinhalb Jahren geschah nichts und die Behindertenverbände und Gewerkschaften wurden regelrecht "verarscht".
 
Der vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf eines Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs wird den Ansprüchen für eine selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft nicht gerecht. Berechtigte Interessen behinderter und alter Menschen, aber auch z.B. von Müttern mit Kindern auf Barrierefreiheit bleiben zu einem großen Teil unberücksichtigt. Die Betroffenen selbst bleiben außen vor. Ihre Beteiligung z.B. in einem Landesbehindertenbeirat ist politisch nicht gewollt.
Dass die Besetzung des Amtes der/des Behindertenbeauftragten der Landesregierung in die alleinige Entscheidungspompetenz des Ministerpräsidenten gestellt sein soll, wäre eine wenig demokratische Besonderheit Baden-Württembergs.
Den Kommunen soll es überlassen bleiben, ob sie Behindertenbeauftragte überhaupt bestellen wollen. Barrierefreiheit aber muss von Anfang an und vor Ort verwirklicht werden.
Dies gilt insbesondere auch schon für Kinderhorte, Kindergärten, Schulen, aber auch Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen. Zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen muss es entgegen der allgemeinen Rechtspraxis so sein, dass nicht der Behinderte einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot beweisen muss, sondern dass die öffentlichen Stellen nachweisen müssen, dass sie nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstossen haben.
 
ver.di fordert die Landespolitik auf, ein Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, das den Interessen und Belangen behinderter Menschen voll entspricht und diese nicht der ständigen Sparorgie des Landes zum Opfer fallen.
Ansonsten stehen die Behinderten auf und werden die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fordern.